Am 01.01.2006 trat das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Kraft. Unternehmen können ab diesem Zeitpunkt für Straftaten von Mitarbeitern und Führungskräften strafrechtlich verurteilt werden. Dies bedeutet neue Herausforderung für Unternehmen und neue Möglichkeiten für Geschädigte!
Einen Überblick über das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sowie die damit verbundenen Herausforderungen für jedes Unternehmen - unabhängig ob KMU`s oder Konzerne - bieten wir Ihnen auf dieser Seite zum Download, wobei die Einführung des VbVG für Unternehmen kurz gefasst nachstehendes bedeutet:
Für Unternehmen bedeutet dies, um den oben Beschriebenen Bedrohungen entgegenzuwirken, Rechtsrisken zu erkennen, zu vermeiden und zu bewältigen. Rechtsrisken sind jedoch im Vergleich zu anderen Risikobereichen wie Umwelt, Finanzen und Produktion nicht deutlich erkennbar. Vielen Unternehmen fehlt es daher an einem Legal Riskmanagement.
Legal Riskmanagement umfasst
Zur Einführung eines Legal Riskmanagements bieten wir Unternehmen in einer vorausschauenden Beratung die Möglichkeit, Rechtsrisken zu erkennen und einzugrenzen, Mitarbeiter und Führungskräfte vorzubereiten, Risken zu erkennen und in der Krisensituation richtig zu reagieren.
Ansprechpartner: Dr. Alexander Skribe skribe(at)heinke.atskribe@heinke.at
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